2024_06
Der einfachen Lesbarkeit halber schliesst die männliche die weibliche Form mit ein.
Login
Wir empfehlen, kein Login zu erstellen / zu verwenden, da eingeloggt jeweils nur eine (1) Formularantwort zwischengespeichert werden kann.
Zwischenspeichern
Sie können den aktuellen Stand ihrer Angaben jederzeit ohne Login zwischenspeichern:
Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, bei Bedarf mehrere Fomularantworten zwischenzuspeichern, um später mit der Eingabe fortzufahren.
Datensicherheit
Im Formular werden sensible Daten erfasst. Überprüfen Sie daher eingegebene E-Mailadressen auf ihre Korrektheit.
Der SVK verwendet HIN zur Verschlüsslung des Mailverkehrs. Sowohl die Links zum Zwischenspeichern der Formulare als auch unsere Antwort zum eingereichten Formular werden HIN-verschlüsselt versendet.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Empfang HIN-verschlüsselter E-Mails:Anleitung HIN Mail Global - HIN Support
*Werden die Kosten durch die IV übernommen, bitte die gültige Verfügung per Mail an dialyse@svk.org senden.
Die Krankenversicherer CSS Versicherung AG, Helsana Versicherungen AG, KPT Krankenkasse AG und Sanitas Krankenversicherung sind nicht dem SVK angeschlossen.
Für Gesuche zu Patienten, deren Leistungen über eine dieser Krankenversicherungen abgerechnet werden sollen, wenden Sie sich deshalb bitte direkt an diese Krankenversicherung.
Sollen die Leistungen über eine IV-Stelle abgerechnet werden, wählen Sie bitte die zuständige IV-Stelle aus und fahren Sie weiter.
Die notwendigen medizinischen Behandlungen von anerkannten Geburtsgebrechen werden bis zum vollendeten 20. Altersjahr durch die IV finanziert.
Sie haben eine Invalidenversicherung gewählt und ein Geburtsdatum angegeben, welches mehr als 20 Jahre zurückliegt.
Zur Bearbeitung von Gesuchen, welche die Militärversicherung betreffen, benötigen wir die Einverständniserklärung des Patienten.
Bitte laden Sie das Formular unter folgendem Link herunter und senden Sie es ausgefüllt per Mail an dialyse@svk.org.
https://svk.org/formulare/
Der Arzt bestätigt, dass der Patient über nachfolgende Punkte aufgeklärt wurde und mit der Vorgehensweise wie der damit verbundenen Datenbearbeitung einverstanden ist.
1. WZW-Kriterien: Medizinische Massnahmen müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein (WZW-Kriterien) und den Gesundheitszustand oder die Erwerbsfähigkeit der versicherten Person verbessern oder vor weiterer Beeinträchtigung bewahren. Der SVK darf zur Überprüfung der WZW-Kriterien zusätzliche Angaben verlangen. 2. Kostenübernahme: Der SVK ist durch die ihm angeschlossenen Krankenversicherer beauftragt, das vorliegende Kostengutspracheverfahren durchzuführen. Die Erteilung der Kostengutsprache richtet sich nach der Swissmedic Registrierung und einer allfälligen Limitatio in der Spezialitätenliste. 3. Daten: Die in diesem Kostengutsprachegesuch enthaltenen Daten dürfen bei Bedarf an medizinische Experten und/oder andere den Patienten betreuende Stellen weitergeleitet werden. Die Daten werden in anonymisierter Form vom SVK zentral ausgewertet und für statistische Zwecke verwendet. Der SVK ist betreffend interner Abläufe und Datenschutz nach ISO 9001:2015, ISO 27001:2013 und auch VDSZ:2014 zertifiziert.
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