Kostengutsprachegesuch für die künstliche Ernährung zu Hause Trinknahrung, Sondennahrung, Parenterale Ernährung  Logo
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  • Kostengutsprachegesuch für die künstliche Ernährung zu Hause

    Trinknahrung, Sondennahrung, Parenterale Ernährung
  • 2024_06

  • Der einfachen Lesbarkeit halber schliesst die männliche die weibliche Form mit ein.

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  • Login

    Wir empfehlen, kein Login zu erstellen / zu verwenden, da eingeloggt jeweils nur eine (1) Formularantwort zwischengespeichert werden kann.

    Zwischenspeichern

    Sie können den aktuellen Stand ihrer Angaben jederzeit ohne Login zwischenspeichern:

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      ODER Klicken Sie auf "Get Draft Link". Somit wird der Link in Ihre Zwischenablage kopiert und Sie können ihn mit "ctrl + v" in ein E-Mail oder Dokument einfügen

    Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, bei Bedarf mehrere Fomularantworten zwischenzuspeichern, um später mit der Eingabe fortzufahren.

    Datensicherheit

    Im Formular werden sensible Daten erfasst. Überprüfen Sie daher eingegebene E-Mailadressen auf ihre Korrektheit.

    Der SVK verwendet HIN zur Verschlüsslung des Mailverkehrs. Sowohl die Links zum Zwischenspeichern der Formulare als auch unsere Antwort zum eingereichten Formular werden HIN-verschlüsselt versendet.

    Hier finden Sie weitere Informationen zum Empfang HIN-verschlüsselter E-Mails:
    Anleitung HIN Mail Global - HIN Support

  • Patient

  •  . .
  •  . .
  • Die Krankenversicherer CSS Versicherung AG, Helsana Versicherungen AG, KPT Krankenkasse AG und Sanitas Krankenversicherung sind nicht dem SVK angeschlossen.

    Für Gesuche zu Patienten, deren Leistungen über eine dieser Krankenversicherungen abgerechnet werden sollen, wenden Sie sich deshalb bitte direkt an diese Krankenversicherung.

    Sollen die Leistungen über eine IV-Stelle abgerechnet werden, wählen Sie bitte die zuständige IV-Stelle aus und fahren Sie weiter.

  • Die notwendigen medizinischen Behandlungen von anerkannten Geburtsgebrechen werden bis zum vollendeten 20. Altersjahr durch die IV finanziert.

    Sie haben eine Invalidenversicherung gewählt und ein Geburtsdatum angegeben, welches mehr als 20 Jahre zurückliegt.

  • Zur Bearbeitung von Gesuchen, welche die Militärversicherung betreffen, benötigen wir die Einverständniserklärung des Patienten.

    Bitte laden Sie das Formular unter folgendem Link herunter und senden Sie es ausgefüllt per Mail an nut@svk.org.

  • https://svk.org/formulare/

  • Verordnender Arzt

  • Die ZSR-Kurzversion hilft bei der Suche nach der korrekten ZSR-Nummer. Bitte beachten sie, im Feld "Name" den Namen Ihrer Institution auszuschreiben (z.B. Kantonsspital Winterthur).

  • https://www.sasis.ch/zsr/de/kurzversion

  • Für Gesuche zu Patienten, deren Leistungen über eine IV-Stelle abgerechnet werden sollen, erstellt der SVK nach positiver Prüfung eine Empfehlung zuhanden der IV-Stelle. Letztere informiert den Verordnenden Arzt, sowie weitere Involvierte Stellen via Verfügung über den Entscheid.

  • Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf hier keine E-Mail-Adresse eines Home Care Service oder Patienten angegeben werden.

  • Fragen zu Geburtsgebrechen

    Nur für Patienten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr auszufüllen
  • Sie geben einen Zusammenhang mit einem Geburtsgebrechen an. Sie haben jedoch auf der vorherigen Seite keine IV-Stelle angegeben. Bitte wählen Sie auf der vorherigen Seite die entsprechende IV-Stelle an, damit die Abrechnung korrekt erfolgen kann.

  • Medizinische Indikation für künstliche Ernährung

  • Anamnestische Angaben / Ausmass der Mangelernährung

  •  . .
  • KGs = Kilogramm

    CM = Zentimeter

  • Vorgesehene Behandlung im Rahmen der künstlichen Ernährung zu Hause

  • Home Care Service (GESKES anerkannt)

  • https://www.geskes.ch/homecare/anbieter-und-kostengutsprache-gesuche.aspx

  • Abschluss / Hinweise

  • Der Arzt bestätigt, dass der Patient über nachfolgende Punkte aufgeklärt wurde und mit der Vorgehensweise wie der damit verbundenen Datenbearbeitung einverstanden ist.

     

    1. Auftrag: Der SVK ist von seinen Versichererkunden beauftragt, das Kostengutspracheverfahren für die künstliche Ernährung zu Hause durchzuführen. Die Erteilung der Kostengutsprache stützt sich auf Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).
    2. Kostenübernahme:
      1. Kosten der enteralen wie der parenteralen Ernährung zu Hause werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen, wenn eine Ernährung über eine Sonde oder intravenös erforderlich ist.
      2. Kosten der sondenfreien enteralen Ernährung (Trinknahrung) werden nur dann von der OKP übernommen, wenn eine Indikationsstellung gemäss den entsprechenden Richtlinien der Gesellschaft für klinische Ernährung der Schweiz (GESKES) besteht.
    3. Wahl des Leistungserbringers: Der Patient ist in der Wahl des Leistungserbringers (Home Care Service) frei. Der SVK empfiehlt die Versorgung durch Home Care Services, welche durch die GESKES anerkannt sind und damit die Qualitätsstandards der GESKES erfüllen.
    4. Daten: Der vom Patienten ausgewählte Home Care Service erhält eine Kopie der erteilten Kostengutsprache. Die Patientendaten werden vom entsprechenden Home Care Service, vom SVK und seinen Versichererkunden nach den geltenden Datenschutzanforderungen behandelt. Medizinische Daten können vom SVK in anonymisierter Form ausgewertet und für statistische Zwecke verwendet werden. Der SVK ist nach ISO 9001:2015, VDSZ:2014 und ISO 27001:2013 zertifiziert und erfüllt die geltenden Anforderungen der Informationssicherheit wie des Datenschutzes.
  •  . .
  • Löschen
  • Bevor Sie das Formular einreichen können, tragen Sie auf Seite 2 dieses Formulars den ICD-Code der Hauptdiagnose ein.

  • Name des Patienten:
    {pat_vorname} {pat_nachname}

    Angegebene Hauptdiagnose:
    {med_indikation_hauptdiag}

    Empfänger der Korrespondenz:
    {ver_arzt_email}
    {ern_ber_email}

  • {ver_arzt_facharzttitel} {ver_arzt_vorname} {ver_arzt_nachname}

     

     

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